Klage gegen Bohmeyer Weber Sprachschulen GbR

Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer / Verfahren durch Vergleich beendet

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 25 O 38/24
Zuständiges Gericht: Landgericht Mannheim
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Bohmeyer Weber Sprachschulen GbR
Q4, 9
68161 Mannheim
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Anspruch. Daneben beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte in einer von ihr im Internet verwendeten Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, obwohl sie eine solche im Impressum ihrer Website zu Kontaktzwecken zur Verfügung stellt. 

Das Verfahren wurde durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung im gerichtlichen Verfahren vergleichsweise beendet.