Die Avacon Natur GmbH beliefert Verbraucher:innen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit Fernwärme und verwendet dabei zur Berechnung des veränderlichen Arbeitspreises gegenüber Verbraucher:innen eine nach Auffassung des vzbv unzulässige Klausel.
Das OLG Celle hat der Klage mit Urteil vom 18. November 2025 überwiegend stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Beklagte Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.