Klage gegen 1N Telecom GmbH, Verfahren II

Irreführende Spitzenstellungswerbung - Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
38 O 88/24
Zuständiges Gericht
LG Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendete sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter.
Vor dem Landgericht Düsseldorf anerkannte die Beklagte den Unterlassungsanspruch, so dass Anerkenntnisurteil erging.