OLG Düsseldorf bestätigt unzulässige Preiserhöhung von ENNI

Stand:
OLG Düsseldorf vom 07.04.2022 (I-20 U 77/21)
LG Kleve vom 03.05.2021 (8 O 5/20)
Off

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Urteil des Landgerichts Kleve bestätigt, das ein gestalterisch wie inhaltlich als Werbeflyer aufgemachtes Schreiben zur Kündigung und Anpassung von Vertragskonditionen wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße untersagt hatte.

Das OLG Düsseldorf bestätigte damit auch die Verurteilung von ENNI zur Versendung eines individualisierten Schreibens, mit dem ENNI Kund:innen über die Richtigstellung hinaus umfassend über einen möglichen Rückforderungsanspruch und dessen Abklärung durch fachkundige Hilfe informieren muss.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Düsseldorf vom 07.4.2022 (I-20 U 77/21)

LG Kleve vom 03.05.2021 (8 O 5/20)

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.