Klage gegen Bonavita
Knuspermüsli in „Mogelpackung“ / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Bonavita spol. S.r.o
Hlavní 32
25163 Kunice-Vidovice
Tschechien
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte ein von ihr produziertes Müsli Discountmarktbetreibern zum Zwecke des Verkaufs an Verbraucher:innen in einer Umverpackung bereitstellt, die Verbraucher:innen über die tatsächliche Menge des in der Verpackung enthaltenen Müslis täuscht (sog. Mogelpackung).
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 23.05.2025 (Az. 33 O 56/24 KfH) die Klage abgewiesen. Hiergegen hat die Verbraucherzentrale Berufung zum OLG Stuttgart (Az. 2 U 77/25) eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 16.06.2026 die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.








