Klage gegen Stromio, jetzt: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH
Unzulässige rückwirkende Kündigung von Stromlieferverträgen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Musterfeststellungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
I – 2 MK1/22
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Hessen
Geht vor gegen:
Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio)
Rheinpromenade 13.
40789 Monheim am Rhein
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren:
Ja
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
- Die Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio) hat Ende 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt.
- Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig.








