Klage gegen Stromio, jetzt: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH

Unzulässige rückwirkende Kündigung von Stromlieferverträgen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Musterfeststellungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I – 2 MK1/22
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Hessen
Geht vor gegen:

Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio)
Rheinpromenade 13.
40789 Monheim am Rhein
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren:
Ja
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
  • Die Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio) hat Ende 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt.
  • Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig.