Klage gegen Euro Collect GmbH
Geltendmachung eines „erhöhten Parkentgeltes“ ohne konkrete Darlegung der angeblich deliktischen Handlung bzw. Vereinbarung im Inkassoschreiben / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 38 O 252/23
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Düsseldorf
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Euro Collect GmbH
Niederstraße 15
40789 Monheim
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Beklagte versendet als DienstleisterinDie Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Dienstleisterin Inkassoschreiben versendet., bei denen eine Forderung als „erhöhtes Parkentgelt“ ausgewiesen wird, wobei in dem Inkassoschreiben keine Information zum Forderungsgrund gegeben wurde. Insbesondere wurde weder Anlass noch Zeitpunkt der angeblichen deliktischen Handlung angegeben. Weiter wird beanstandet, dass in Forderungsschreiben für die Halterermittlung Auslagen geltend gemacht, ohne dass der angebliche Schuldgrund angegeben wurde.
Gegen das Unternehmen ist ein Versäumnisurteil ergangen (Az. 38 O 252/23).








