Klage gegen Ryanair DAC

Ryanair ermöglicht ein kostenloses Check-in nur bis zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Danach ist nur ein kostenpflichtiges Check-in bis 40 bzw. 60 Minuten vor dem Abflug am Flughafen möglich. Die Regelung in einer Klausel enthält, nach Auffassung des vzbv, eine unangemessene Benachteiligung.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Kammergericht
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:

Ryanair DAC
Airside Business Park
Swords
Dublin
Co. Dublin
Irland

Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum: