Klage gegen Ryanair DAC
Ryanair ermöglicht ein kostenloses Check-in nur bis zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Danach ist nur ein kostenpflichtiges Check-in bis 40 bzw. 60 Minuten vor dem Abflug am Flughafen möglich. Die Regelung in einer Klausel enthält, nach Auffassung des vzbv, eine unangemessene Benachteiligung.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Zuständiges Gericht:
- Kammergericht
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
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Ryanair DAC
Airside Business Park
Swords
Dublin
Co. Dublin
Irland - Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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