Klage gegen Check24 Vergleichsportal Finanzen
Günstiger geht’s nicht Garantie
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Landgericht München I
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH
Trappentreustr. 1-3
80339 München
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit der Vergabe von Darlehen zu werben und/oder werben zu lassen, wenn die Beklagte nicht die vollständigen gesetzlichen Pflichtangaben zum 2/3-Beispiel nach § 17 Abs. 2 und 3 PAngV vorhält, wie geschehen gemäß Anlage K 1.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Abschluss eines Darlehensvertrags
- mit der Angabe „ab 0,68%“ und/oder
- mit einer „Günstiger-geht's-nicht-Garantie“
zu werben und/oder werben zu lassen, wie jeweils geschehen nach Anlage K 1, wenn der in dieser Werbung genannte unterste effektive Jahreszins („0,68%“) in Wahrheit für den Verbraucher, der die Werbung bekommen hat, nicht verfügbar ist.








