Klage gegen R+V Lebensversicherung AG
Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
7 UKl 1/26
Zuständiges Gericht:
OLG Frankfurt am Main
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
R+V Lebensversicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen R+V Rentenversicherungsverträgen zu berufen:
Wir behalten uns vor, den Rentenfaktor vor Rentenbeginn anzupassen, wenn
- aufsichtsrechtlich bestimmt wird, für neu abzuschließende Rentenversicherungen eine andere Sterbetafel als die Sterbetafel DAV 2004 R zur Berechnung der Deckungsrückstellung zu verwenden,
- nach offizieller Verlautbarung der DAV mit einer anderen Lebenserwartung gerechnet werden muss als der hier eingerechneten Sterbetafel zugrunde liegt oder
- der für neu abzuschließende Rentenversicherungen festgelegt Höchstrechnungszins zur Berechnung der Deckungsrückstellung geändert wird.




