Klage gegen R+V Lebensversicherung AG

Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 7 UKl 1/26
Zuständiges Gericht: OLG Frankfurt am Main
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

R+V Lebensversicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen R+V Rentenversicherungsverträgen zu berufen:

Wir behalten uns vor, den Rentenfaktor vor Rentenbeginn anzupassen, wenn

  • aufsichtsrechtlich bestimmt wird, für neu abzuschließende Rentenversicherungen eine andere Sterbetafel als die Sterbetafel DAV 2004 R zur Berechnung der Deckungsrückstellung zu verwenden,
  • nach offizieller Verlautbarung der DAV mit einer anderen Lebenserwartung gerechnet werden muss als der hier eingerechneten Sterbetafel zugrunde liegt oder
  • der für neu abzuschließende Rentenversicherungen festgelegt Höchstrechnungszins zur Berechnung der Deckungsrückstellung geändert wird.