Klage gegen Helbig, Haarfreiheit Karlsruhe
Werbeaussage dauerhafte Haarentfernung / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
25 O 9/26
Zuständiges Gericht:
Landgericht Mannheim
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Saskia Helbig
M7 16-18
68161 Mannheim
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet mit der Behauptung zu werben und/oder werben zu lassen, die Beklagte würde entgeltlich eine „dauerhafte Haarentfernung“ ermöglichen, obwohl tatsächlich eine „dauerhafte“ Haarentfernung nicht gewährleistet werden kann, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3 und/oder K 4.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn die Bestellfläche, mit der der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, mit der Formulierung „Buchung abschließen“ versehen ist, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in gesetzeskonformer Weise über dessen gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren und/oder informieren zu lassen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
Nach Einreichung der Klage wurde von der Beklagten eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb seitens der Klägerin der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird.




