Klage gegen die Deutsche Post AG

Irreführende Werbung: Widerrufsrecht beim Nachsendeservice?

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
Landgericht Köln: 81 O 74/25; Oberlandesgericht Köln: 6 U 34/26
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Köln für Berufung am 24.03.2026
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Geht vor gegen:

Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Deutschland

Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Der Anbieter lässt Verbraucher:innen im Bestellprozess für den Nachsendeservice die Kenntnis von einem Widerrufsrecht bestätigen, das im Kleingedruckten ausgeschlossen werden soll. 

Dies bewertete das Gericht mit Urteil vom 26. Februar 2026 als irreführend. Die Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass hier ein Widerrufsrecht gewährt werden, der Ausschluss zumindest aber begründet werden müsste, teilte das Gericht hingegen nicht.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen das erstinstanzlich Urteil Berufung eingelegt mit dem Antrag,

die Beklagte zu verurteilen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern zu unterlassen, zur Regelung des Widerrufsrechts die folgende oder inhaltsgleiche Klausel zu verwenden und/oder sich darauf zu berufen:

„das Widerrufsrecht findet keine Anwendung auf Verträge über die Produkte BRIEFMARKE INDIVIDUELL, PLUSBRIEF/PLUSKARTE INDIVIDUELL, PORTOCARD INDIVIDUELL, NACHSENDESERVICE/LAGERSERVICE und POSTSCAN“,

(1) 

ohne dabei gleichzeitig den jeweiligen Grund für den Ausschluss des Widerrufsrechts zu nennen, 

und / oder

(2) 

dadurch den Eindruck zu erwecken, dass das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers für Verträge über den Nachsendeservice ausgeschlossen sein soll.