Klage gegen VSG Hamburg
Werbung für kommerzielles Gewinnspiel ohne hinreichende Information / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
VSG Verbraucher-Service-Gesellschaft Hamburg mbH
Colonnaden 21
20354 Hamburg
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel wirbt, ohne die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel leicht zugänglich zu machen und den kommerziellen Charakter verschleiert.
Das Landgericht Hamburg hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (Az. 406 HKO 54/25). Die Beklagte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Die Berufung wurde von der Beklagten zurückgenommen, so dass die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig ist.








