Klage gegen Real Solution

Androhung von Schufa Anfragen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 406 HKO 38/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Hamburg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

REAL Solution Inkasso GmbH & Co. KG
Normannenweg 32
20537 Hamburg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale


Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Betreibung einer Forderung für einen Dritten gegenüber dem Verbraucher eine Bonitätsanfrage anzudrohen

BONITÄTSANFRAGE: Wir planen am 10.01.2025 eine Bonitätsanfrage bei der Schufa Holding AG einzuholen. Sollte die Gesamtforderung bis zu diesem Zeitpunkt ausgeglichen sein, führen wir keine Bonitätsanfrage durch., 

wie insgesamt geschehen im Schreiben nach Anlage K 1.
 

Das Landgericht Hamburg hat in erster Instanz die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.