Klage gegen POPMODERN Veranstaltungs GmbH

Irreführung von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit einem Entgelt für das Aufladen eines Bezahl-Chips auf einem Festival und der Mitteilung über einen Mindestauszahlungswert für die Rückzahlung von Restguthaben sowie Impressumsverstoß.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-17 O 2/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Bochum
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:

POPMODERN Veranstaltungs GmbH
Generationenweg 1
44225 Dortmund
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Berufung beim OLG Hamm, Az. I-4 U 115/25

NIchtzulassungsbeschwerde beim BGH, Az. I ZR 28/26