Klage gegen Serhan Metiner
Unzulässige Telefonwerbung und unzureichende Verbraucherinformation / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
4 HK O 14903/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht München I
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Serhan Metiner
Mittenheimerstr. 66
85764 Oberschleißheim
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte
- einen Verbraucher ohne Einwilligung zum Zwecke der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen anruft (Cold Call),
- nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, sowie
- nicht über seine Identität sowie Kontaktinformationen informiert.
Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale insoweit Recht gegeben, als dass ein werblicher Anruf, zu dem eine Einwilligung vorab vom Verbraucher nicht erteilt wurde, unzulässig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.




