Klage gegen Serhan Metiner

Unzulässige Telefonwerbung und unzureichende Verbraucherinformation / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 4 HK O 14903/24
Zuständiges Gericht: Landgericht München I
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Serhan Metiner
Mittenheimerstr. 66
85764 Oberschleißheim
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte 

  • einen Verbraucher ohne Einwilligung zum Zwecke der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen anruft (Cold Call),
  • nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, sowie
  • nicht über seine Identität sowie Kontaktinformationen informiert.

Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale insoweit Recht gegeben, als dass ein werblicher Anruf, zu dem eine Einwilligung vorab vom Verbraucher nicht erteilt wurde, unzulässig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.