Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de)
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Abhilfeklage
Gerichts-Aktenzeichen:
9 VKI 1/24
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
SSS-Software Special Service GmbH und Geschäftsführer Günter Darr
Amselweg 40
56593 Horhausen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Ja
Datum der Einreichung:
Standdatum:








