Klage gegen Deutsche Kosmetikwerke AG

Für eine Sonnencreme wird mit den Begriffen "klimaneutral" und "natürliche Kosmetik" geworben, obwohl das Produkt auch synthetische Inhaltsstoffe enthält. Aus Sicht des vzbv erfolgt eine Irreführung über das Verfahren zur Herstellung des Produktes sowie der Vorteile der Ware.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 1 O 243/24
Zuständiges Gericht: Landgericht Marburg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:

Deutsche Kosmetikwerke AG
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Berufung v. 01.12.2025 - OLG Frankfurt am Main, Az. 6 U 307/25