Unterrichtsmaterial: Die eigenen Rechte kennen

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Das Bildungsmaterial vermittelt Hintergrundwissen zu den Themen Kaufentscheidung, Werbung und Kaufverträgen für Lehrkräfte und unterstützt sie bei der Unterrichtsplanung durch Methodensammlungen und Materialien.
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Das Thema Verbraucherrecht ist nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Schülerinnen und Schüler wichtig. Kinder und Jugendliche bilden eine gezielt durch Werbung und Produktdesign angesprochene Kundengruppe, sie treffen Kaufentscheidungen – wenn auch noch nicht unbedingt allein. Mit ihrem Taschengeld können Schülerinnen und Schüler auch bereits selbständig agieren und treffen erste Konsumentscheidungen selbst. Grundlegendes Wissen über die wichtigsten Regelungen ermöglicht ein selbstbewussteres Auftreten als informierte und kritische Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits in jungen Jahren und damit niedrigeren Klassenstufen für das Thema zu sensibilisieren.

Letzte Aktualisierung: 09/2023
Schulform: Alle
Zielgruppe: Klasse 5 - 13
Fächer: Fachübergreifend

Die Inhalte des Bildungsmaterials

Die Kaufentscheidung

Kinder und Jugendliche sind eine interessante Werbe-Zielgruppe für Unternehmen und werden deshalb gezielt adressiert. Das Bildungsmaterial informiert über verschiedene Werbeformen und gibt Tipps, wie Kaufentscheidungen zum Beispiel durch Preisvergleiche rationaler getroffen werden können.

Der Kaufvertrag

Smartphones sind viel mehr als nur Telefone – viele ihrer Funktionen lassen sich aber nur mit Apps nutzen. Deshalb stehen die kleinen Programme Mit jedem Kauf wird ein Vertrag abgeschlossen, mit Rechten und Pflichten für beide Vertragspartner. Das Bildungsmaterial informiert über die wichtigsten damit zusammenhängenden verbraucherrechtlichen Themen wie Gewährleistungs- und Widerrufsrecht und sichere Bezahlmethoden. Da Kinder und Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig sind, wird auch die Geschäftsfähigkeit thematisiert.

Download des Materials

Die eigenen Rechte kennen

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.