Workshop "Sammelaktionen"

Stand:
Die Bildungsreferent:innen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führen mit Schulklassen diesen Workshop durch. Dabei setzen sich die Schüler:innen mit den Sammelaktionen auseinander, die aktuell anlässlich der EM 2024 durchgeführt werden.

Im Workshop setzen sich die Schüler:innen mit aktuellen Sammelaktionen von Anbieter:innen auseinander und reflektieren ihren eigenen Nutzen an solchen Aktionen sowie den Nutzen der Anbieter:innen.

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Inhalt

Darum geht's

Im Workshop analysieren und reflektieren die Schüler:innen Sammelaktionen am Beispiel von solchen zu großen Fußballturnieren.

Zielgruppe

Klasse 6-7, Niveaustufen M und E sowie Gymnasium

Dauer

90min

Hinweise zur Umsetzung

Veranstaltungsort

Der Workshop findet in den Räumen der Beratungsstelle Stuttgart der Verbraucherzentrale statt, alternative Veranstaltungsorte auf Anfrage.

Kosten

Der Workshop ist in den Räumen der Verbraucherzentrale für Schulen kostenfrei.

Terminvereinbarung

Bitte senden Sie Ihre Terminanfrage an bildung@vz-bw.de unter Angabe der Schulart, Klassenstufe und Teilnehmendenzahl.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
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