Fakeshops entlarven: Sich und andere schützen

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Täuschend echte Online-Shops, unschlagbare Preise – und am Ende Betrug! Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie Fakeshops erkennen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen: von der Kontaktaufnahme mit der Bank bis hin zur Anzeige.
Schmuckbild: Grafik Fakeshops
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Schnäppchen gefunden? Doch Vorsicht – es könnte eine betrügerische Webseite sein. Diese gefälschten Online-Shops sehen täuschend echt aus, kopieren Marken und locken mit unschlagbaren Preisen. Doch nach der Zahlung folgt das böse Erwachen: Keine Lieferung, keine Flugtickets, keine Unterkunft, minderwertige Ware oder dreiste Fälschungen. Noch schlimmer: Kriminelle stehlen auch Ihre Daten für weiteren Betrug. Viele dieser Shops verschwinden schnell und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Einmal gezahlt, ist das Geld meist für immer weg.

Was kann ich tun?

Sie haben bei einem Online-Shop bestellt, aber keine Ware erhalten? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, einen Fakeshop zu identifizieren und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Die individuelle Checkliste enthält wichtige Maßnahmen: Sie erfahren, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen und was Sie dafür tun können, worauf Sie bei der Beweissicherung achten sollten und wann eine Strafanzeige sinnvoll ist. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen und weitere Betrugsversuche vermeiden.

Geben Sie hier die Shop-URL ein und wir prüfen den Shop. Sie erhalten dann konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie noch zu Ihrem persönlichen Problem eine Checkliste erstellen lassen. Klicken sie dafür unten auf der Seite mit den Prüfergebnissen auf „Weiter". 

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Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.