Checkliste für seriöse Anbieter von Schlankheitsmitteln

Stand:
Online bestellte Schlankheitsmittel sind wenig wirksam, aber oft eine große Gefahr für die Gesundheit. Im Zweifel, auch dem Geldbeutel zuliebe, auf den Kauf verzichten.
Tabletten / Medikamente unter der Lupe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale rät davon ab, angebliche Schlankmacher via Internet zu bestellen und unkontrolliert einzunehmen - wegen möglicher Unverträglichkeiten und nicht deklarierter gesundheitsschädlicher Substanzen.
  • Grundsätzlich gilt: Um sein Gewicht nachhaltig zu reduzieren, ist es unerlässlich, Ess- und Lebensgewohnheiten zu verändern. Es gibt keine Wundermittel.
On

Was steckt hinter der Werbung zu Schlankmachern?

Vielen Übergewichtigen ist eine Umstellung auf gesündere Ernährungs- und Lebens­gewohnheiten zu langwierig. Wenn Anbieter mit schnellen Erfolgen ihrer Schlankheitspillen und -pulvern werben, klingt das sehr verlockend. Doch Vorsicht ist geboten: Wenn Anbieter "4 kg pro Woche" oder noch größere Abnehmerfolge versprechen, ist das nicht nur unrealistisch, sondern auch gesetzlich verboten. Auch die gern zitierten Erfahrungsberichte vermeintlich glücklicher Anwender sowie die Erfolgsversprechen angeblicher Ärzte, Apotheker oder Professoren sollten als ausgesprochen zweifelhaft betrachtet werden. Die Abbildungen stellen häufig Fotomodels dar.

Was sind "gefährliche Schlankmacher"?

Als Schlankmacher werden Mittel verkauft, die ohne Mühe und in kurzer Zeit die Pfunde purzeln lassen sollen. Sie werden oft verharmlosend und fälschlich als "rein pflanzlich" oder "100 % natürlich" beworben. Regelmäßige Untersuchungen von Überwachungsbehörden in Deutschland zeigen aber: Aus unsicheren Quellen im Internet gekaufte Präparate enthalten oft gesundheitsgefährdende, nicht deklarierte Inhaltsstoffe. Deshalb ist ein Großteil der dort angebotenen Schlankheitsmittel in Deutschland nicht verkehrsfähig, darf also hierzulande gar nicht verkauft werden.

Welche Inhaltsstoffe sind in Schlankmachern enthalten?

Neben harmlosen, aber auch (eher) unwirksamen Zutaten wie Guarana, grüner Tee, Mate oder Süßholzextrakt werden in Internetprodukten häufig das wegen seiner Nebenwirkungen vom Markt genommene Sibutramin, aber auch krebserregendes Phenolphthalein oder Fluoxetin, eigentlich ein verschreibungs­pflichtiges Mittel gegen Depressionen, gefunden. Ob es für Ihr Produkt bereits eine entsprechende Warnung gibt, können Sie hier recherchieren.

Ein Übersicht über die wichtigsten Schlankheitsmittel finden Sie auf der Seite "Diäten mit bestimmten Produkten: Das können Schlankheitsmittel".

Checkliste für Inhaltsstoffe:

  • Gibt es eine Liste der Inhaltsstoffe, beispielsweise eine Übersicht über alle Zutaten, nach Menge sortiert, inklusive Prozentangaben zu den besonders beworbenen Zutaten? Sind die Allergene besonders hervorgehoben?
  • Können Sie diese Zutaten auch in einer Apotheke an Ihrem Wohnort bekommen, oder sind sie in Deutschland wegen ihrer Gefährlichkeit rezeptpflichtig oder gar verboten?
  • Werden die angeblich wirksamen Stoffe inklusive Mengenangaben genau benannt oder nur im Text blumenreich beschrieben?
  • Wenn Sie nicht weiterwissen, fragen Sie in Ihrer Apotheke oder schreiben Sie uns.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von Schlankmachern achten?

Checkliste bei Angeboten aus dem Internet:

  • Ist ein Impressum vorhanden, mit real existierender Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensform, verantwortlichen Personen?
  • Werden Name und Adresse des Anbieters bzw. Herstellers genannt? Achtung, falls nur ein Postfach oder eine Adresse im Ausland angegeben ist: Bei Rückfragen, Inanspruchnahme von Geld-zurück-Garantien oder eventuellen Gesundheitsschäden ist eine Rückverfolgung meist sehr schwierig.
  • Zudem können Versender im Ausland für gesundheitliche Schäden nicht so einfach haftbar gemacht werden.
  • Wegen unerlaubter Zutaten versenden Firmen die Mittel zumeist als unauffällige Privatpäckchen - oft als angebliche Geschenke. Schaut der Zoll hinein, werden die Waren beschlagnahmt. Wenn Sie solche Produkte für andere bestellen oder weitergeben, machen Sie sich strafbar.
  • Werden Risiken und Nebenwirkungen genannt? "Rein natürlich", "rein pflanzlich" oder "seit Jahrhunderten angewendet" sind kein Beleg für Sicherheit.
  • Gibt es eine exakte Dosierempfehlung (die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen)? Oder ist diese beispielsweise mit "vor jeder Mahlzeit 1-2 Kapseln" sehr vage gehalten?
  • Dieser Warnhinweis darf nicht fehlen: "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden."
  • Gibt es eine Packungsabbildung? Kapseln in Plastikbeuteln und Gläser mit bunten Aufklebern ohne klare, deutliche Beschriftung auf Deutsch oder Blisterpackungen mit fremdsprachiger Deklaration sind nicht vertrauenerweckend.
  • Preist die Firma ihr Produkt als "für jeden geeignet" an? Dann sollten Sie dieses Mittel meiden. Denn Produkte, die wirken sollen, müssen auf Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente und Körpergewicht abgestimmt sein und dürfen nicht für Schwangere oder Stillende geeignet sein. Wirksame Produkte ohne Nebenwirkungen gibt es praktisch nicht. Hier ist immer eine Risikoabschätzung zwischen möglichem Nutzen und potentiellem Schaden nötig.

 

"Einfach schlucken und dünner werden" klingt zu schön, um wahr zu sein. Studien zeigen: Selbst zugelassene frei verkäufliche oder rezeptpflichtige Abnehmprodukte können nur kurzzeitig und - wenn überhaupt - nur zu einem minimalen Gewichtsverlust verhelfen.
Fragwürde Produkte aus dem Internet können sogar die Gesundheit schädigen.
Seriöse Abnehmprogramme tragen dagegen häufig dauerhaft zur Gewichts­verringerung beitragen - und umfassen Ernährung, Bewegung und Lebensstil-Aspekte. Diese dauern 6-12 Monate und noch einmal so lange in der Nachsorge.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.