Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?

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Welche Art der Krankenversicherung möglich ist, bleibt für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Wir entschlüsseln die wichtigsten Knackpunkte rund um die eigene Krankenversicherung und zeigen auf, worauf Versicherte hierbei in ihrem jeweiligen Lebensstadium achten sollten.
Verschiedene Generationen und eine Gesundheitskarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • In welchen Versicherungsstatus man eingruppiert wird, richtet sich in der Regel nach den individuellen Lebensverhältnissen.
  • Beginnt ein neuer Lebensabschnitt, gehört die Krankenversicherung mit auf den Prüfstand, damit man nicht nur versorgungstechnisch, sondern auch finanziell richtig abgesichert ist.
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Was gilt für Pflichtversicherte?

Arbeitnehmer:innen mit einem Jahreseinkommen bis zu  69.300 Euro brutto (monatlich 5.775 Euro) werden automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen. Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung werden ebenso paritätisch aufgeteilt.

Versicherte können eine der zugelassenen gesetzlichen Kassen frei wählen und haben Anspruch auf die gültigen Leistungen. Wer eine passende Kasse für sich sucht, sollte auch darauf achten, welche Extras und Serviceleistungen die Krankenkasse bietet.

Freiwillig Versicherte: Darauf müssen sie achten

Besserverdiener, die mehr als 5.775 Euro im Monat brutto an Einnahmen erzielen, haben eine größere Wahlfreiheit: Sie können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. 

Doch auch hauptberuflich Selbständige und Geringverdiener können freiwillig versichert sein, zum Beispiel Rentner:innen oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr erfüllen. Versicherte zahlen ihre Beiträge nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. 

Der Nachteil: Sie müssen dann meist höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte. Freiwillig Versicherte sollten deshalb bei jeder Änderung ihrer persönlichen Lebenssituation prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie in die günstigere Pflichtversicherung wechseln können.

Das gilt für Privatversicherte

Gutverdiener und Selbstständige können sich statt gesetzlich auch privat krankenversichern und profitieren zunächst von günstigen Beiträgen. Es gibt einige Nachteile, die Sie beachten müssen:

  • Sie können die private Krankenversicherung nicht beitragsfrei auf weitere Familienmitglieder ausdehnen. 
  • Die Versicherungsbeiträge steigen im Laufe des Lebens in der Regel erstmal
  • Später verändert sich auch auf das Größenverhältnis von Einkünften zu Krankenversicherungsbeitrag in ungünstigem Maße.
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen.

Privat Krankenversicherte sollten deshalb von Anfang an Geld für die kontinuierlichen Beitragssteigerungen beiseite legen. Der Zahlbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann sich zwar auch verändern. Dieser nimmt als Berechnungsgrundlage im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung aber nicht etwa gestiegene Ausgaben des Versicherers, sondern die Höhe des Einkommens.

Was Ehepaare beachten sollten

Bei Verheirateten entscheidet die Art der Krankenversicherung oftmals mit über die Beitragshöhe. Sind beide gesetzlich krankenversichert, richten sich die monatlichen Zahlungen nach den jeweiligen eigenen Einnahmen. Ist ein Partner jedoch freiwillig gesetzlich und der andere privat versichert, kann die gesetzliche Kasse das Einkommen des privat abgesicherten Ehegatten zur Beitragsberechnung des gesetzlich versicherten Partners heranziehen. Wer Kinder hat, kann Freibeträge geltend machen.

Besonderheiten für Familien

Die gesetzliche Krankenversicherung macht es möglich, dass Ehepartner und Kinder beitragsfrei über das zahlende Mitglied mitversichert werden. Vorausgesetzt, ihre Einnahmen betragen monatlich nicht mehr als 505 Euro. Oder sie verdienen pro Monat nicht mehr als 538 Euro in einem Minijob. Diese Regel gilt auch für Rentner:innen, die nicht pflichtversichert sind.

Sie sind im Ruhestand? Das gilt für Sie

Wer eine gesetzliche Rente bezieht und zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, wird bei seiner gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherter geführt. Hierzu werden Rentnern seit August 2017 für jedes Kind pauschal drei Jahre Versicherungszeit mehr angerechnet. Die Neuregelung gilt auch für alle, die schon in Rente sind. Versicherte, die in Rente gehen oder sind, sollten auf alle Fälle ihren Status von ihrer Krankenkasse prüfen und gegebenenfalls zu ihrem Vorteil ändern lassen.

Weitere Infos finden sich auf folgender Seite: Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand

Zwei Männer spielen mit ihrer Tochter, die auf einer Schaukel sitzt.

Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt

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Studenten sitzen in einem Vorlesungsraum vor ihrem Laptop.

Studentische Krankenversicherung: die wichtigsten Möglichkeiten

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Ein älterer Mann lässt sich von einem Augenarzt untersuchen

Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand

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Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.