Karies: Diese Behandlungsmöglichkeiten gibt es

Stand:
Bei Karies wird der defekte Zahn mit einer Füllung restauriert, damit er nicht weiter durch Bakterien zerstört wird. Die Versorgung hängt vom Zahn und von der Tiefe der Karies ab. Patient:innen können wählen zwischen Amalgam, Kunststoff-Mischungen oder Inlays aus Keramik oder Gold.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Karies ist bei Kindern und Jugendlichen deutlich zurückgegangen, aber insgesamt immer noch weit verbreitet.
  • Unterschieden wird zwischen beginnender und tiefer Karies: Dies beeinflusst auch die Art der Behandlung.
  • Kunststoff-Füllungen, sogenannte Komposite, haben einige Vorteile gegenüber anderen Materialien. Oft müssen sie aber selbst bezahlt werden.
On

Wie entsteht Karies?

Durch Speisereste bildet sich im Mund schnell Zahnbelag, auch Plaque oder Biofilm genannt. Diese Bakterienmasse verhärtet mit der Zeit und bildet den Zahnstein. Die Bakterien ernähren sich vor allem von Zucker, den sie in Säuren umwandeln. Die Säuren entkalken (entmineralisieren) den Zahnschmelz. Wird diese äußere Zahnschicht porös, dringen die Bakterien in den Zahn ein und können ihn bis auf die Wurzel zerstören.

Der Speichel kann zwar kleinere Schäden reparieren, weil er wieder Mineralstoffe in die Zähne einlagern kann. Wer aber seine Zähne durch üppigen Zuckerkonsum und schlechte Zahnpflege sehr oft und sehr lange diesen Säuren aussetzt, stört das Gleichgewicht zwischen Entkalkung und Reparatur. Eine gesunde Ernährung ist daher die beste Vorsorge, um Karies zu vermeiden. Ebenso bedeutsam sind eine regelmäßige und gründliche Zahnpflege sowie die Kontrolluntersuchungen bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt.

Im Durchschnitt sind bei 2 von 10 Zwölfjährigen ein oder mehrere Zähne durch Karies geschädigt. In den 1980er Jahren waren in dieser Altersgruppe durchschnittlich 7 Zähne kariös. Bei Erwachsenen zwischen 35 und 44 Jahren sind heute im Schnitt etwa 11 Zähne von Karies befallen, gefüllt, überkront oder fehlen. Auf die Beseitigung von Kariesschäden entfällt der größte Anteil der Behandlungskosten in der Zahnmedizin.

 

Karies in vier Stufen
Abbildung: bilderzwerg / Fotolia.com

Wie wird Karies behandelt?

Je früher Karies entdeckt wird, desto weniger Zahnsubstanz muss geopfert werden. Karies im Frühstadium ist erkennbar an weißen oder braunen Flecken auf den Zähnen, dann kann es ausreichen, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt ein Gel oder einen Lack mit Fluorid aufträgt, das die Wiedereinlagerung der Mineralstoffe in die der Zähne fördert. Zuhause sollten Sie die Zähne von allen Seiten mit fluoridhaltiger Zahnpasta zweimal täglich für je 2 Minuten putzen.

Eine moderne minimal-invasive Methode bei beginnender Karies ist die Infiltration. Dabei füllt die Zahnärztin oder der Zahnarzt die porösen Stellen mit flüssigem Kunststoff, der anschließend ausgehärtet wird. Dies blockiert die Kariesbakterien und verhindert ein Fortschreiten der Karies.

Was bringt die Infiltration?

Die Stiftung Gesundheitswissen hat mehrere Studien dazu ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass Infiltration zusammen mit allgemeinen Prophylaxe-Maßnahmen beginnende Karies stoppen können. Die Ergebnisse sind allerdings nicht ganz verlässlich.

Zusätzlich kommt hinzu, dass nicht alle Zahnärzt:innen diese Methode anbieten. Im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) etwa müssen Patient:innen die Kosten selbst bezahlen. Diese liegen bei rund 80 bis 100 Euro pro Zahn. Klinische Studien zur Kariesinfiltration [1, 2] bestätigen, dass das Verfahren die Kariesentwicklung hemmt und somit die frühen selbst zu tragenden Kosten durch spätere Ersparnis und Zahngesundheit wieder einbringt.

Eine fortschreitende Karies dringt weiter ins Zahninnere ein. Dann entstehen richtige Löcher, fachlich Kavität genannt. Um die zerstörten Zahnteile zu entfernen, werden sie ausgebohrt und anschließend mit Füllungen versorgt. Ist der Zahn stärker beschädigt, kann eine Teilkrone oder Krone nötig sein. Wenn bereits die Zahnnerven geschädigt sind, muss meist eine Wurzelkanalbehandlung gemacht werden.

Welche Füllungen gibt es?

Zahnfüllungen lassen sich in plastische Füllungen und Einlagefüllungen unterscheiden. Sie können aus Kunststoff-Mischungen, Keramik oder aus einer Goldlegierung gemacht werden. Nur noch bis zum 31.12.2024 ist zudem noch Amalgam als Zahnfüllung erlaubt. Ab 1. Januar 2025 tritt aus Gründen des Umweltschutzes in der EU ein Amalgam-Verbot in Kraft. 

Amalgam ist eine Mischung aus Quecksilber, Silber, Zinn und Kupfer. Es ist preiswert, gut zu verarbeiten, lange haltbar und wurde zum Beispiel für große Defekte im Seitenzahnbereich verwendet. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass Amalgamfüllungen das Krebsrisiko erhöhen oder mit chronischen oder degenerativen Erkrankungen in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, dies betont auch die Bundeszahnärztekammer.

Auch der Krebsinformationsdienst gibt an, dass es bisher keine wissenschaftlichen Belege für ein Krebsrisiko durch Zahnfüllungen mit Amalgam gibt. Was jedoch schädlich sein kann, ist das enthaltene Quecksilber in zu hohen Mengen. Bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden werden schon seit einigen Jahren keine Amalgam-Füllungen mehr eingesetzt. Bereits vorhandene Füllungen sollten nur herausgenommen werden, wenn es keine Alternativen dazu gibt.

Mehr dazu erfahren Sie im Artikel: "Schaden Amalgam-Füllungen der Entwicklung von Kindern?"

Das Amalgam-Verbot für Kinder, Schwangere und Stillende wurde EU-weit auf alle Erwachsenen ausgeweitet: Seit 2025 werden Zahnfüllungen aus Amalgam, die umweltschädliches Quecksilber enthalten, nur noch in Ausnahmefällen verwendet. Laut EU-Kommission werden für Zahn-Amalgam derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dabei gebe es praktikable quecksilberfreie Alternativen.

Eine Erneuerung alter Amalgamfüllungen sollte jedoch nicht nur wegen der möglichen gesundheitlichen Risiken gut geprüft werden. Denn bei jedem Füllungsaustausch geht weitere gesunde Zahnsubstanz verloren. Und den Austausch intakter Füllungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht.

Vordere Zähne: Krankenkasse zahlt zahnfarbene Füllungen

Im Frontzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen, auch Komposit genannt. Die Kassenleistung umfasst die Einschicht-, nicht die Mehrschichttechnik. Bei größeren Zahnschäden ist die Mehrschichttechnik von Vorteil: Das Kompositmaterial wird Schicht für Schicht in den Zahn eingebracht und jede Schicht wird gehärtet. Komposit besteht nur zu etwa 20 Prozent aus Kunststoff, der Rest ist Keramik und Quarz.

Einlagefüllungen, Inlays genannt, werden nach einem Abdruck im Labor oder mittels neuer Computertechnik in der Praxis passgenau gefertigt und dann in einem Stück eingesetzt. Sie können aus Goldlegierungen, Nicht-Edelmetall-Legierungen oder aus Keramik bestehen und sind die teuersten Versorgungsvarianten.

Seitenzähne: Ab 2025 nur noch Amalgam-Alternativen

Im Seitenzahnbereich werden künftig in der Regel selbsthaftende Materialien verwendet, die in mehreren Schichten, aber ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Wenn das nicht möglich ist, sind in Ausnahmefällen im Seitenzahnbereich auch Komposit-Materialien als Kassenleistung möglich, die schneller aushärten (sogenannte Bulkfill-Komposite).

Mehr zum Thema

Zahnärztliche Füllungsmaterialien (PDF) - Informationen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (dgzmk), Stand: 2017

Füllungsvarianten - Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.