Staatliche Förderung für Hauskauf & Hausbau: Welche Zuschüsse gibt es?

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Sowohl beim Neubau wie auch beim Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel erhalten. Welche Zuschüsse es gibt und wer sie bekommt.
Silbernes Sparschwein mit Euro-Stücken

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die staatliche Förderung kann unterschiedlich aussehen - von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, über vergünstigten Zinsen, bis zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
  • Prüfen Sie, ob Sie von Wohn-Riester, einem zinsgünstigem Kredit der KfW, einer Förderung der BAFA für regenerative Energie oder von regionalen Förderprogrammen bei Ihrem Bauvorhaben profitieren können.
  • Eine staatliche Förderung ist nicht nur bei Kauf- sondern auch bei Bauvorhaben oder Modernisierungsmaßnahmen möglich. 
  • Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Fördermittel. Oftmals müssen  Sie diese vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahmen beantragen .
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Die Förderung erfolgt je nach Angebot entweder in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigter Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wohn-Riester

Haus- und Wohneigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Reform der Eigenheimrente ist die Riester-Förderung flexibler geworden. Grundsätzlich haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie zum Beispiel auch Beamte und Beamt:innen einen Anspruch auf die Wohn-Riester-Förderung. Alle Riester-Förderberechtigten bekommen für die Tilgung ihres Immobilien-Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag und können dadurch ihre Entschuldung schneller voranbringen.

Auch können Wohn-Riester-Sparer mittlerweile ihr angespartes Guthaben jederzeit zur Entschuldung der Immobilie einsetzen. Entweder am Anfang als Eigenkapital für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände oder auch während der laufenden Finanzierung, um Sondertilgungen zu leisten, sofern der Darlehensvertrag das zulässt. Allerdings müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden, und es gibt noch ein paar weitere Regeln, die zum Beispiel bei einem Verkauf der Immobilie zu beachten sind. Daher ist es ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und zu prüfen, ob dieses Fördermodell in Frage kommt.

Zinsgünstiger Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohneigentum-Programms sowie wahlweise besondere Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse beim Bau eines besonders energiesparenden Hauses oder bei entsprechender energetischer Sanierung. Die Darlehen werden über die Hausbank als so genannte "durchleitende Bank" an die KfW weitervermittelt.

Ausführliche Informationen über alle diese Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW.

BAFA: Fördermittel für regenerative Energie

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)ist eine Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums und kümmert sich um die Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie ausgeschüttet werden. Dazu zählen schwerpunktmäßig Holzpellet-Heizanlagen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen.

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, dessen Höhe sich nach der Leistung der Anlagen richtet. Einzelheiten werden auf der BAFA-Internetseite beschrieben.

Regionale Förderprogramme für Bau-Vorhaben

Einzelne Bundesländer und Kommunen haben eine Vielzahl an regional begrenzten Förderprogrammen aufgelegt, deren Förderzweck ganz unterschiedlich sein kann - die Bandbreite reicht von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erbbau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatzförderprogrammen für umweltfreundliches Bauen.
 

Tipp!

Im Internet haben die Verbraucherzentralen zusammen mit der KfW eine Online-Datenbank eingerichtet, die auch Informationen über regionale Förderprogramme  bietet. Sie sollten sich allerdings rechtzeitig erkundigen, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben Fördermittel erwarten können oder nicht.

In der Regel darf man mit den Bau - oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist.

 

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
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