Rechner: Ihr Anspruch auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung

Stand:
Die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Für Einkäufe gibt es eine finanzielle Hilfe des Staates: Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen eingekauft hat, konnte eine Erstattung beantragen.
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben. Rechnen Sie Ihren persönlichen Anspruch bei uns nach.
  • Für eine Erstattung mussten Sie Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten.
  • Die Hilfe gibt es nur auf Antrag. Sollten Sie einen Anspruch haben, mussten Sie sich bis zum 20. Oktober 2023 bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland melden.
  • Mittlerweile können Sie sich nicht mehr für die Entlastung melden.
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Auch private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz (z.B. als Pellets) heizen, werden in der Energiekrise rückwirkend finanziell entlastet. Die genauen Bedingungen hat das zuständige Bundesministerium veröffentlicht. Beantragt und abgewickelt wird das im jeweiligen Bundesland. Drei Bundesländer gehen eigene Wege, die übrigen haben sich für das Verfahren zusammengeschlossen.

Einen Antrag konnten Sie jedoch nur bis zum 20. Oktober 2023 einreichen.

Die bundesweite Regelung sieht vor:

  • Sie müssen Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen und
  • können maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten.
  • Die so errechnete Entlastung muss außerdem mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt.

Voraussetzung ist, dass sich Ihr Preis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat – ab dann können Sie mit einer Erstattung rechnen.

Direkt um die Erstattung kümmern konnten sich Besitzer:innen von Immobilien, die ihre Brennstoffe selbst einkaufen.

Wer dagegen zur Miete wohnt, konnte sich im Zweifel an seine:n Vermieter:in wenden und einfordern, dass diese:r die Erstattung beantragt und an Sie als Mieter:in weitergibt. Wir gehen davon aus, dass Vermieter:innen verpflichtet waren, den Antrag zu stellen, falls dieser Aussicht auf Erfolg hat. Unser Rechner (siehe Schritt 2) kann für Mieter:innen nur eine erste Orientierung geben.

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt und mit einem Rechner, wie Sie vorgehen können:

Schritt 1: Suchen Sie Rechnungen von 1. Januar bis 1. Dezember 2022 heraus

Nur für diesen Zeitraum gilt die Härtefallregelung für die genannten Brennstoffe.

Sie brauchen die Rechnungen, um mit unserem Rechner unten Ihren persönlichen Erstattungsanspruch herauszufinden. Haben Sie vor dem 20. Oktober 2023 einen Antrag gestellt, mussten Sie die gesammelten Kopien der Rechnung ebenfalls einreichen.

Für das zuständige Bundesministerium ist zunächst entscheidend, ob das Lieferdatum in den genannten Zeitraum fällt. Die Bundesländer können allerdings ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, "sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später (bis 31. März 2023) erfolgte". Erkundigen Sie sich im Zweifel, wie das in Ihrem Bundesland genau geregelt ist.

Schritt 2: Ermitteln Sie Ihren persönlichen Erstattungsanspruch

Der Erstattungsanspruch berechnet sich im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 anhand sogenannter Referenzpreise.

Diese Referenzpreise sind festgelegt worden (alle Preise inkl. MwSt.):

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
  • Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
  • Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm

Schauen Sie auf Ihre Rechnungen aus 2022, ob Sie mehr als das Doppelte dieser Referenzpreise je Liter bzw. Kilogramm oder Raummeter bezahlt haben. Dann kommen Sie für eine Erstattung in Frage.

Ob es eine Erstattung für Sie gibt und wie hoch diese vermutlich ausfällt, können Sie jetzt einfach mit unserem Rechner herausfinden:

Achtung: Da das Land Berlin ein etwas anderes Verfahren hat, können wir nicht sicher sagen, ob Berliner:innen mit unserem Rechner zu korrekten Ergebnissen kommen.

Musterbrief GeneratorBerechnen Sie hier Ihren Erstattungsanspruch:

Zur Rechenmethode: Von allem, was Sie im Jahr 2022 über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben, wird der Staat 80 Prozent übernehmen. Diese Entlastung erhalten Sie aber nur dann, wenn der Erstattungsbetrag mindestens 100 Euro pro Haushalt beträgt. Außerdem gibt es auf diese Weise maximal 2.000 Euro pro Haushalt.

Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus nennt das Bundesministerium:

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro pro Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro pro Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((Rechnungsbetrag für die gelieferten 3.000 Liter brutto)- 2*(3.000*0,71))=432 Euro.

Beim Rechnungsbetrag für die gelieferten 3.000 Liter brutto wird es sich in diesem Beispiel bei den meisten Brennstoff-Anbietern um 3.000 Liter Mal 1,60 Euro pro Liter handeln, also in der Rechnung oben: 4.800 Euro.

Werden mehrere Privathaushalte durch die Heizung versorgt, ändern sich sowohl der Mindestbetrag als auch die maximal erreichbare Erstattung.

Der Mindestbetrag steigt für jeden Privathaushalt um 100 Euro. Allerdings nur bis zu 1.000 Euro, danach steigt er nicht mehr. Der Maximalbetrag liegt für jeden Privathaushalt bei 2.000 Euro.

Das Bayerische Staatsministerium nennt zum jeweiligen Mindestbetrag Beispiele:

Beheizt eine Feuerstätte ein Einfamilienhaus (einen Privathaushalt), dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 100 Euro.

Beheizt eine Feuerstätte in einem Mehrfamilienhaus drei Privathaushalte, dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 300 Euro (3 x 100 Euro).

Beheizt eine Feuerstätte in einem Mehrfamilienhaus 15 Privathaushalte, dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 1.000 Euro.

Wichtig ist: Für eine Erstattung müssen Sie bei Ihrem Bundesland einen Antrag stellen.

Schritt 3: Stellen Sie einen Antrag

Sie glauben, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben könnten? Die Hilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sich darum selbst kümmern. Mittlerweile können Sie jedoch keinen Antrag mehr stellen.

Haben Sie einen Antrag auf Hilfe gestellt, warten Sie auf die Auszahlung der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland:

Häufige Fragen beantwortet auch das zuständige Bundesministerium.

Schritt 4: Abwarten - es kann länger dauern

Die Behörden können es mit Tausenden Anträgen zu tun bekommen. Auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, kann es zu Wartezeiten kommen.

Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, können Sie mit einer Überweisung zwischen 100 und 2.000 Euro rechnen. Es kommt darauf an, welche Kosten aus dem Jahr 2022 Sie über Rechnungen nachgewiesen haben.

Dieser Härtefallfonds gilt nur rückwirkend für 2022.


Sollte es mit dem Geld eng werden, während Sie auf die Erstattung warten, gelten allgemeine Tipps bei knapper Kasse:

  1. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle Ihre finanziellen Verpflichtungen.
  2. Beantragen Sie so früh wie möglich staatliche Unterstützungen.
  3. Stromkosten, Lebensmittel und, sofern sie zur Miete wohnen, die Miete sind existenziell wichtig. Bezahlen Sie diese vorrangig.

In unserem Artikel zum Thema finden Sie zahlreiche Tipps, wie Sie genau vorgehen können.

Alles rund um die Energiepreiskrise finden Sie auf unserer Themenseite.

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Energiekrise - Informationen und Beratungsangebote

Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das können Sie tun, um die Kosten diesen Winter besser zu bewältigen. Alle aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise finden Sie hier.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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