Zuschüsse fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm

Stand:
Wer bei der Haussanierung auf Energiesparen setzt, kann Zuschüsse bekommen. Für Sie sind erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie und Umweltwärme mit einer Wärmepumpe ein Thema? Informieren Sie sich auch dazu über Fördermittel.
Paar umarmt sich vor Haus mit Gerüst

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderungen gibt es für viele Maßnahmen an Ihrem bestehenden Wohnhaus: von der neuen Heizung im Keller, über einbruchsichere Fenster sowie den barrierefreien Hauseingang bis zum Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Sie können auch mehrere Programme kombinieren, um die öffentlichen Fördermittel bestmöglich auszunutzen.
  • Online helfen Ihnen verschiedene Datenbanken, um nach den passenden staatlichen Förderprogrammen zu suchen.
  • Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dürfen bei bestimmten Programmen seit Januar 2024 miteinander kombiniert werden. Das betrifft die BEG Einzelmaßnahmen (EM) und Wohngebäude (WG).
On

Was wird gefördert?

Private Eigenheimbesitzer:innen finden eine Vielzahl von Förderprogrammen bei Bund, Land und kommunalen Trägern zu folgenden Themen:

  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke
  • Fenster und Außentüren
  • Energieeffizienter Neubau
  • Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lüftungsanlagen
  • Austausch von Heizungen (Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz)
  • Heizungsoptimierung  - z. B. durch hydraulischen Abgleich (nach Verfahren B mit Heizlastberechnung - wird bei der Förderung "Anlagen zur Wärmeerzeugung nach BEG EM" vorgeschrieben), Heizkurvenanpassung, Austausch ineffizienter Umwälzpumpen (Heizung und Warmwasserzirkulation), Dämmung von warmwasserführenden Rohren 
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten
  • Energieberatung (z. B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP)

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Wenn Sie sich eine Übersicht verschaffen wollen, welche Fördermittel es für Ihr Sanierungsanliegen gibt, können Sie verschiedene Fördermitteldatenbanken durchsuchen. Eine gute Übersicht bietet der Förder.Navi von NRW.Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Das Tool ermöglicht die Auswahl nach Förderthema, Förderart und Fördergeber. Probieren Sie es hier aus und klicken Sie sich bis zur Detailansicht von einzelnen Förderprogrammen durch.

Förder.Navi laden: Erst wenn Sie auf „Inhalt anzeigen“ klicken, wird eine Verbindung zu NRW.Energy4Climate hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie deren Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine weitere Förderdatenbank bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Datenbank enthält ausschließlich Förderprogramme vom Bund und teilweise von den Bundesländern. Zusätzlich gibt es aber vielerorts weitere lokale Förderungen von Kommunen, Kreisen oder Energieversorgern. Informieren Sie sich vor Ort, beispielsweise im Rathaus oder bei unserer Beratung.

Fördergelder online beantragen

Die Antragstellung läuft je nach Förderprogramm unterschiedlich ab. Bundesweite Fördermittel erhalten Sie online über die KfW und das BAFA. Achtung: Die Zuständigkeiten zwischen den beiden Förderinstituten haben sich zum Teil mit Beginn des Jahres 2024 geändert.

  • Lassen Sie sich am besten vor der Planung beraten. Die Verbraucherzentrale bietet eine Energieberatung und Beratung zur Immobilienfinanzierung an.
  • Anträge müssen vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Ausnahmen gibt es bei der Heizungsförderung.
  • Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie zum Beispiel Dämm-Maßnahmen und Fensteraustausch ist es im Rahmen der Bundesförderung erforderlich, Energie-Effizienz-Expert:innen einzubeziehen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ist beispielsweise der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden. Wir haben diese Fälle aktuell durch den Hinweis „gestoppt“ gekennzeichnet.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bei den Förderprogrammen des Bundes, die über die KfW und das BAFA abgewickelt werden, haben sich Änderungen in den technischen Mindestanforderungen, den Rahmenbedingungen und bei den Zuständigkeiten ergeben.

Die BEG EM (EM = Einzelmaßnahmen) wurde zum 1. Januar 2024 in großen Teilen angepasst. Zuschüsse dafür können Sie online bei der KfW oder dem BAFA beantragen. Fachunternehmen, die Sie für Anträge zur Zuschussförderung bei der Wärmeerzeugung beauftragen, müssen sich einmalig online bei der Deutschen Energieagentur (dena) registriert haben.

KfW

Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten, es gibt zinsgünstige Kredite, Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss und eine reine Zuschussförderung.

Zuschüsse vergibt die KfW für verschiedene Einzelmaßnahmen. Wenn Sie die Zusage für einen Zuschuss (auch vom BAFA) erhalten und noch weiteren Finanzierungsbedarf haben, können Sie einen ergänzenden Kredit der KfW nutzen, der über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) beantragt wird.

  • Zuschuss: KfW-Produkt 458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
  • Ergänzungskredit: KfW-Produkt 358/359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Speziell bei der Heizungsförderung können weitere Boni beantragt werden.

Falls Sie eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus (EH) angehen, können Sie bei der KfW einen "Kredit" oder "Kredit mit Tilgungszuschuss“ beantragen. Dieser muss über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) abgewickelt werden.

Der Heizungsaustausch (nicht aber die Heizungsoptimierung) wird von der KfW gefördert.

Seit dem 1. Februar 2024 können Sie sich bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Seit dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen, die Eigentümer:innen von bestehenden und selbst bewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind, einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Seit dem 28. Mai 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer:innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Planmäßig ab Ende August 2024 können Privatpersonen einen Förderantrag stellen, die Eigentümer:innen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sind, sowie von selbst bewohnten, vermieteten oder nicht selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
 

Achtung: Bei der Heizungsförderung gibt es eine Übergangsregelung: Der Förderantrag kann bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden, falls der Heizungstausch spätestens am 31. August 2024 begonnen hat.

Förderungen kompakt – Infoblätter

Die wichtigsten Infos zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.

Die Bundesregierung fördert über die KfW Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Gefördert werden zudem Brennstoffzellen und Photovoltaik-Anlagen. Hier finden Sie hilfreiche Links der KfW zu den einzelnen Produkten.

BEG klimafreundlicher Neubau (BEG - KFN) (PDF)

Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die

  • bestimmte Grenzwerte für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus einhalten,
  • den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 erreichen und
  • deren Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgt.

Das neue Programm für klimafreundliche Neubauten enthält aktuell nun vier Produkte für Wohngebäude:

Hierbei können unterschiedliche, maximale Kreditbeträge beantragt werden.

Bei den einzelnen Förderprogrammen bedeutet das:

KfW-Produkt 296: max. 100.00 € je Wohneinheit (WE);

KfW-Produkt 297 und 298: max. 100.000 € je WE für ein klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) und max. 150.000 € je WE für ein klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel (QNG-Plus oder QNG-Premium);

KfW-Produkt 300: von 170.000 € bis. max. 270.000€ je WE (abhängig von Förderstufe, Anzahl der Kinder (jünger als 18 Jahre) und Haushaltseinkommen).

Neben den Förderprogrammen für den Neubau oder Neuerwerb gibt es auch Förderungen im Bereich Gebäudemodernisierung:

Bei der Förderung für Wohngebäude (WG) gibt es einen Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von 10 Prozent. Diesen Bonus gibt es für Gebäude, die weitgehend unsaniert sind, also im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind, vor 1957 erbaut wurden und deren Außenwände zu 75 Prozent unsaniert sind.

Zudem gibt es diverse Boni, die den Tilgungszuschuss erhöhen können: Das sind

- Effizienzhaus-(EH)- und Erneuerbare-Energien-(EE)-Klasse-Bonus:  + 5 Prozent

- EH- und Nachhaltigkeits-(NH)-Klasse-Bonus: + 5 Prozent

EE- und NH-Klasse können nicht miteinander kumuliert werden. Das gilt für alle förderfähigen EH-Klassen.

- Serielle-Sanierungen-(SerSan)-Bonus: + 15 Prozent

- Worst-Performing-Building-(WPB)-Bonus: + 10 Prozent

SerSan- und WPB-Bonus können kumuliert werden, aber sind dann begrenzt auf + 20 Prozent.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beim BAFA können Sie ebenfalls Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen. Seit Januar 2024 gibt es Zuschüsse für die Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, die Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie  ein BAFA-Benutzerkonto erstellen. Das funktioniert auf dem BAFA-Portal über den Button „+ Neuer Antrag“.

Für die Heizungsoptimierung und Gebäudenetze sieht die BEG seit Januar 2024 vor, dass der Förderantrag erst nach Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gestellt wird. Dabei muss dieser Liefer- und Leistungsvertrag eine Ausstiegsklausel enthalten, damit Sie abgesichert sind, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.


Sowohl bei der BEG für Wohngebäude (WG) wie auch bei Einzelmaßnahmen (EM) können Sie Fördermittel für Materialkosten erhalten, wenn Sie die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen. Gefördert werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten, wenn Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und korrekten Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigen.

Bei der BEG Einzelmaßnahmen gibt es eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung, z.B. durch Energieeffizienz-Expert:innen oder Sachverständige, von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximalen Fördersätze liegen nun bei: 

  • 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (ab drei oder mehr Wohneinheiten),
  • 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.  

Gibt es für Sanierungen eine steuerliche Förderung?

Energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie alternativ auch steuerlich geltend machen. Damit können Sie eine Steuerermäßigung in Form eines Steuerbonus erhalten. Gefördert werden Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.

Steuerlich berücksichtigt werden nur Sanierungsmaßnahmen, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übersteigen - wie bei den Förderprogrammen von KfW und BAFA.

Wenn dies alles zutrifft, können Sie 20 Prozent und maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung angeben. Beim Finanzamt brauchen Sie vor Beginn der Sanierungsmaßnahme keinen Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

  1. Faktenblatt
  2. Das amtliche Muster für die Bescheinigung der Sanierungsmaßnahmen
  3. Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c

Wenn Sie schon wissen, ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Sanierungsmaßnahmen oder ein Förderprogramm in Frage kommt: Die wichtigsten Infos zur steuerlichen Förderung sowie zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.

Steuerliche Anrechnung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (PDF)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.