Wie komme ich an einen individuellen Sanierungsfahrplan?
Voraussetzungen
Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Voraussetzungen, um Fördermittel zu erhalten sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird.
Einen Förderantrag dürfen Sie als Eigentümer:in, Mieter:in, Pächter:in oder auch Ihr Contractor (Ihr Energiedienstleister) von Wohngebäuden stellen. Beantragen nicht Sie als Eigentümer:in den iSFP, muss der oder die Beantragende Ihre schriftliche Erlaubnis dazu haben.
Der oder die von Ihnen Beauftragte muss vom BAfA als Energieberater:in für Wohngebäude zugelassen sein. Sie finden geeignete Personen dazu auf der so genannten Energieeffizienz-Expertenliste.
Vorgehensweise
Um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die dazu gehörigen Fördermittel zu bekommen, sollten Sie sich an diesen Ablauf halten:
- Sie beauftragen eine:n vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassene:n Energieberater:in damit, für Ihr Haus eine Energieberatung durchzuführen. Sie bitten diese:n, empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen abschließend in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen.
- Der oder die Energieberater:in stellt beim BAfA einen Zuschussantrag für Ihr Gebäude und bekommt einen Förderbescheid.
- Gemeinsam erstellen Sie den iSFP in mehreren Schritten - innerhalb einer Frist von höchstens neun Monaten.
- Der iSFP ist offiziell abgeschlossen, nachdem Sie den Plan in Form der beiden Dokumente und eine letzte Erläuterung von der energieberatenden Person erhalten haben. Nun unterzeichnen Sie noch gemeinsam die "Verwendungsnachweiserklärung". Diese prüft das BAfA und zahlt anschließend die Fördermittel aus.
Mit dieser Kurzanleitung gelangen Sie in 7 Schritten zum Sanierungsfahrplan.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Durch den individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Aufwand im Vergleich zur einfachen Energieberatung zu Hause, weshalb die Rechnung dafür höher ausfallen kann. Das Beratungshonorar wird aber mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Nur 20 Prozent müssen Sie selbst bezahlen, wobei die Honorarsummen stark unterschiedlich ausfallen können. Der von Ihnen zu zahlende Anteil liegt in der Regel zwischen 300 und 900 Euro. Dieses Geld ist meist gut angelegt, weil bereits die ersten umgesetzten Sanierungen diese Kosten üblicherweise mehr als ausgleichen.
Sinn des Fahrplans ist es, nicht nur energetisch, sondern auch finanziell optimale Lösungen auszuarbeiten, so dass unter dem Strich eine klare Kostenersparnis für Verbraucher:innen angestrebt wird. So sollen von vornherein mögliche künftige Zusatzkosten vermieden werden, die durch eine falsche Reihenfolge oder Herangehensweise entstehen können.