Inkognito im Internet? Davor schützt Sie privates Surfen wirklich

Stand:
Um privat zu surfen, können Sie Ihren Browser in den Inkognito-Modus schalten. Damit schützen Sie Ihre Daten aber nur vor Personen, mit denen Sie ein Gerät teilen. Wie Sie wirklich anonym surfen, zeigen wir Ihnen hier.
Taste mit der Aufschrift "Inkognito"

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im privaten Modus speichert der Browser bestimmte Daten nicht: beispielsweise Cookies, besuchte Webseiten und Daten, die Sie in Online-Formulare eingegeben haben.
  • Die Daten zu Ihren Online-Aktivitäten können beim Surfen genauso gesehen und gesammelt werden wie sonst. Der private Modus speichert die Daten nur nicht in Ihrem Browser bzw. löscht sie am Ende.
  • Wenn Sie wirklich anonym surfen möchten, nutzen Sie ein VPN oder den Tor-Browser.
On

Standardmäßig speichert ein Browser viele Informationen zu Ihrem Surfverhalten. Deshalb können Sie sich beispielsweise im Browserverlauf ansehen, welche Seiten Sie zuvor besucht haben. Cookies speichern außerdem die Einstellungen bei häufig besuchten Webseiten. Bei einem Online-Shop können Sie so auch Tage später noch die Produkte auf Ihrer Favoriten-Liste sehen und Formulardaten werden mit nur wenigen Klicks eingefügt. Wer keine Daten im Browser speichern oder weitergeben möchte schaltet in den privaten Modus – manchmal auch Inkognito-Modus genannt. Aber reicht das, um anonym zu surfen?

Mehr Privatsphäre bei geteilten Geräten

Im privaten Modus "vergisst" der Browser mehr Daten: Er speichert nicht mehr, welche Webseiten Sie besucht haben und Formulare werden nicht mehr automatisch vervollständigt. Sobald Sie den Browser schließen, werden auch die Cookies gelöscht. Unterm Strich werden im Inkognito Modus weniger Daten im Browser gespeichert.

Besonders nützlich ist diese Funktion, wenn Sie sich ein Gerät mit anderen Personen teilen, die auch denselben Browser nutzen. Sobald Sie den privaten Modus anschalten, sehen die anderen Nutzer:innen des Browsers nämlich nicht mehr, welche Webseiten Sie besucht haben. Vergessen Sie also nicht den Privatmodus einzuschalten, wenn Sie etwa online nach einem Geburtstagsgeschenk suchen.

Info Icon

Daten im Inkognito-Modus

Im privaten Modus speichert der Browser zwar weniger Daten als im Standardmodus, welche Daten Ihr Browser aber trotzdem verarbeitet, variiert je nach Anbieter.

Lesen Sie am besten vorher nach, welche Daten der Browser im Privatmodus speichert. Informationen für die vier gängigsten Browser finden Sie hier:

 

Keine Anonymität beim Surfen durch Inkognito-Modus

Für wirklich anonymes Surfen ist der private Modus nicht geeignet. Auch im Inkognito-Modus können Internetanbieter und Webseitenbetreiber Ihr Surfverhalten weiterhin einsehen. Wenn Sie über das Netzwerk des Arbeitgebers oder einer Bildungseinrichtung online sind, können auch diese nachverfolgen, welche Webseiten Sie besucht haben. Anonym surfen geht mit dem privaten Modus also nicht.

Tracking oder personalisierte Werbung können im privaten Modus dagegen etwas begrenzt werden. Viele Anbieter verlassen sich dafür immer noch auf Cookies. Im privaten Modus werden diese Tracking-Cookies beim Verlassen der Webseite gelöscht. Komplett schützt das allerdings nicht vor Tracking (=Verfolgung). Denn mittlerweile können Datensammler:innen auch ohne Cookies das Nutzungsverhalten auf ihren Webseiten tracken. Auch beim Trackingschutz kommt der private Modus inzwischen an seine Grenzen.

Der private Modus ändert nichts daran, dass Netzwerkbetreiber oder Internetanbieter Ihre Nutzungsdaten einsehen können.

Keine Privatsphäre im Log-In-Bereich

Sobald Sie den öffentlichen Teil einer Webseite verlassen und sich mit Ihrem Nutzerkonto in einem Videoportal oder Online-Shop einloggen, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Online-Portale speichern, was Sie gesucht oder sich angeschaut haben – der private Modus des Browsers hat hierauf keinen Einfluss. In den meisten Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für Online-Portale stimmen Sie der Datenübermittlung innerhalb des Portals nämlich bei der Registrierung zu.

Privates Fenster vs. Standardbrowser: Was gleich bleibt

  • Sollten Sie beim privaten Surfen mal eine Webseite finden, die Sie gerne speichern möchten, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Lesezeichen können Sie auch im Inkognito-Modus setzen und trotzdem über den Standardmodus auf sie zugreifen.
  • Auch Dateien, die Sie herunterladen, bleiben auf Ihrem Gerät gespeichert.
  • Leider bietet das private Surfen ebenso wie der Standardbrowser keinen zusätzlichen Schutz vor Schadsoftware und unsicheren Webseiten. Seien Sie also beim Surfen genauso vorsichtig mit unbekannten Links oder Webseiten wie bei der Standardversion des Browsers.

So können Sie anonym surfen

Den privaten Modus zu aktivieren mag vielversprechend klingen, seine Wirksamkeit bleibt allerdings auf den eigenen Browser beschränkt.

  • Wenn Sie wirklich anonym surfen möchten, können Sie ein Virtual Private Network (VPN) nutzen. Das VPN verschlüsselt den gesamten Internetverkehr zwischen Ihrem Gerät und dem VPN-Anbieter. Man spricht hier von einem VPN-Tunnel, durch den der Datenverkehr ohne Einsehbarkeit für Dritte fließt. Der VPN-Anbieter wird vereinfacht gesagt zwischen Ihr Gerät und das Internet geschaltet. Umso wichtiger ist es daher, bei der Wahl des VPN-Anbieters auf Vertrauenswürdigkeit zu achten.
  • Eine weitere Möglichkeit zum anonymen Surfen bietet der Tor-Browser. Der Tor-Browser leitet den Datenverkehr verschlüsselt über mehrere Knoten im Tor-Netzwerk, wodurch Dritte nicht mehr nachvollziehen können, von wo aus die Daten gesendet wurden.

Nur mit einem VPN oder dem Tor-Browser können Sie wirklich dafür sorgen, dass auch Internetanbieter oder Webseitenbetreiber nicht sehen können, dass Sie eine bestimmte Seite aufgerufen haben.

Auch um unterwegs möglichst sicher zu surfen, kann ein VPN hilfreich sein. Lesen Sie unsere Tipps dazu, wie Sie ein öffentliches WLAN sicher nutzen können.

Grafische Darstellung der Möglichkeiten sich vor Cybercrime zu schützen

Sicher im Internet - Handy, Tablet und PC schützen

Cybercrime betrifft längst nicht mehr nur eine geringe Anzahl von Menschen. Wie Sie sich vor Datenklau, Viren und unsicheren Netzwerken schützen können, lesen Sie hier. 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.