Warnung: Neue Abzock-Tricks rund um Buchsammlungen
Stand:
12. Januar 2026
Kriminelle nutzen neue Methoden, um Besitzer:innen von Lexika- oder Faksimile-Sammlungen abzuzocken. Nach wie vor wird mit angeblichem "Wiederverkaufswert" gelockt, doch jetzt kommen zusätzliche, besonders teure Tricks hinzu.
Seit einiger Zeit kommen neue Tricks zur Masche hinzu:
Falsche Gutachter:innen: Vertreter:innen geben sich als Expert:innen aus, "begutachten" oder fotografieren Ihre Bücher und kassieren dafür mehrere Tausend Euro, ohne echten Mehrwert.
Teure Zertifikate: Es werden kostenpflichtige Zertifikate über die "Vollständigkeit" der Sammlung angeboten. Behauptung: Ohne diese sei ein Wiederverkauf auf Online-Plattformen nicht möglich. Kosten: mehrere Tausend Euro.
Registrierungsgebühren: Verbraucher:innen sollen ihre Sammlung kostenpflichtig "registrieren" lassen - angeblich als Voraussetzung für einen Verkauf.
Den Verbraucherzentralen ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Sammlung gewinnbringend verkauft wurde.
Was können Sie tun?
Nicht auf solche Angebote eingehen!
Keine Fremden in die Wohnung lassen.
Keine Kredite oder Ratenzahlungen für solche Käufe aufnehmen - das Risiko ist hoch und ein Gewinn nicht belegt.
Kontaktieren Sie Ihre Verbraucherzentrale oder die Polizei, wenn Sie unsicher sind.
Die vermeintlichen Vertreter:innen lassen sich nicht abwimmeln? Rufen Sie die Polizei! Es laufen bereits Ermittlungen gegen diese kriminellen Netzwerke.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass immer mehr unsichere Produkte über Online-Marktplätze zum Kauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Sie tun können, wenn Sie auf ein verdächtiges Produkt stoßen.
Fertige Eintöpfe, Mahlzeiten und Suppen sparen viel Zeit. Doch wie viel Hülsenfrucht steckt wirklich drin? Wie steht es um Protein, Ballaststoffe und Salz, und woher kommen die Zutaten? Das haben die Verbraucherzentralen bundesweit in einem Marktcheck bei 288 Produkten geprüft.
Die E.ON Energy Solutions GmbH hat in den letzten Jahren seine Fernwärmepreise enorm erhöht. Dagegen klagt die Verbraucherzentrale. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Preisklauseln in drei Versorgungsgebieten unwirksam sind. Für die übrigen Gebiete geht sie vor den Bundesgerichtshof. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Säuglingsnahrung gilt als streng kontrolliert. Doch Anfang des Jahres wurden Produkte verschiedener Marken wegen Belastung mit dem Bakteriengift Cereulid zurückgerufen. Einige dieser alten Produkte scheinen erneut auf den Markt gelangt und bei Kaufland verkauft worden zu sein. Die Verbraucherzentralen beantworten wichtige Fragen.
Der Bundesgerichtshof hat die Prime-Preiserhöhung von Amazon aus 2022 gekippt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Was das Urteil für Betroffene bedeutet und welche weiteren Klagen die Verbraucherzentralen gegen Amazon führen, lesen Sie hier.
Ab Oktober 2027 dokumentieren ambulante Pflegedienste ihre Leistungen nur noch digital. Die Verbraucherzentralen erklären, welche Rechte Sie beim digitalen Leistungsnachweis weiterhin haben und worauf Sie vor jeder Unterschrift achten sollten.
Squishies sind der Trend im Kinderzimmer, doch einzelne Produkte stehen in der Kritik: Behörden warnen vor Schadstoffen, Erstickungsgefahr und Verbrennungen. Auch die Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als Eltern beim Kauf achten sollten.
Abrechnungsdaten der Krankenkasse: Was Patientenquittung und elektronische Patientenakte zeigen, was die Codes bedeuten und wie Sie Fehler korrigieren lassen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ExtraEnergie im Wesentlichen stattgegeben. Es ging um enorme Preiserhöhungen, die unzulässig waren. Betroffene können sich auf das Urteil berufen und Rückzahlungen fordern, sobald es rechtskräftig ist.