Sie kommen unangekündigt und werben an der Haustür oder am Telefon mit ihren Dienstleistungen. Viele Verbraucher:innen haben schon mal Erfahrungen mit sogenannten "Kanalhaien" gemacht, also aufdringlichen Rohrsanierern. Hier finden Sie Tipps, wie Sie sich dann am besten verhalten.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Rohrsanierer, die aufdringlich werben und mit Schnäppchenpreisen für Kamerabefahrungen der Abwasserleitungen locken, nennt man "Kanalhaie".
- Das eigentliche Ziel ist ein stark überteuerter und schnell durchgeführter Sanierungsauftrag.
- Unseriöse Firmen darunter drängen geschickt zum Vertragsschluss.
- Teils wird mit falschen Behauptungen zur Prüfpflichten oder vorgetäuschten Schäden Druck ausgeübt. Lassen Sie sich nicht bedrängen!
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Was sind "Kanalhaie" und wie gehen sie vor?
Mit „Kanalhaien“ sind Firmen gemeint, die aggressive Werbemethoden nutzen, um auf sich aufmerksam zu machen und so auf Kundenfang gehen. Dies wird meist damit verknüpft, dass sie zum Schnäppchenpreis mit einer Kamera die Abwasserleitungen prüfen. Das eigentliche Ziel dahinter ist, Sanierungen im oberen Preissegment zu verkaufen.
Gut zu wissen: Aggressive Werbung ist nicht gleich unerlaubte Werbung. Unangekündigtes Klingeln an der Haustür oder besonders aufdringliche Inserate sind nicht verboten, können jedoch grenzwertig sein.
So ist nach derzeitiger Rechtslage gegen unangekündigte Besuche von Vertretern nichts einzuwenden. Sätze wie "Sie wissen, dass Sie für den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Abwasserleitungen verantwortlich sind?!" und "Sie müssen auch mal an die Umweltschäden denken, die ein undichter Kanal anrichtet" bauen aber Druck auf. Wie stark Sie diesen Druck empfinden, kann je nach Pflichtbewusstsein, Leichtgläubigkeit, Alter, Grad der Einsamkeit oder Hilfsbedürftigkeit stark variieren. Die Grenzen zwischen noch erlaubt und rechtswidrig verschwimmen je nach konkreter Situation.
Unseriös ist, wenn "Kanalhaie" pauschal behaupten, Sie wären zu einer Prüfung der Abwasserleitungen verpflichtet. Es kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, ob es Fristen gibt und welchen Zeitraum sie umfassen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Kommune, was in Ihrem Bundesland gilt.
Dieses Video zeigt, wie "Kanalhaie" vorgehen:
Empfehlen diese Unternehmen stattdessen eine freiwillige Prüfung und locken mit einem besonders niedrigen Preis, dient auch das nur als Einstieg, um Ihnen anschließend weitere Leistungen geschickt aufzudrängen.
Lassen Sie sich auf die Überprüfung ein, kann es sein, dass die Firma plötzlich behauptet, die Rohre seien so verschmutzt, verkrustet oder mit Wurzeln zugewachsen, dass erst eine umfangreiche Reinigung erforderlich sei. Ansonsten könne man auf dem Video nicht erkennen, ob die Leitungen schadhaft seien. Dieses Reinigen und Fräsen kostet mitunter knapp 1.000 Euro. Die angebotene Sanierung übersteigt die ortsüblichen Preise meist extrem.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Um Hauseigentümer:innen von der vermeintlichen Notwenigkeit einer Sanierung zu überzeugen, nutzen "Kanalhaie" entweder vernünftige Argumente wie "Schützen Sie Ihr Gebäude vor Nässeschäden" oder malen Schreckensszenarien über den Zustand der Rohre. Dafür bauen sie mit falschen Aussagen wie diesen Druck auf: "Das Rohr kann jederzeit platzen", "Das Haus ist einsturzgefährdet" oder "Ihr Keller läuft bald voll". In der Regel drängen die Firmen zum sofortigen Vertragsabschluss und beginnen umgehend mit der Sanierung.
Wenn "Kanalhaie" an der Haustür massiv zur Auftragserteilung drängen oder gar drohen, sollten Sie die Polizei rufen. Halten Sie dafür die Kontaktdaten der Kanalfirma bereit und schildern Sie den Vorgang in allen Einzelheiten.
Lassen Sie sich nicht beeindrucken oder überreden! Keine seriöse Firma wird Sie unter Druck setzen oder drängen, damit Sie ein Angebot unterzeichnen und schnell ein Vertragsverhältnis eingehen. Seriöse Firmen geben Ihnen die Zeit, die Sie für Ihre Vertragsentscheidung brauchen.
Welche Probleme können im Rahmen von Sanierungen auftauchen?
Nach unseren Erfahrungen der Verbraucherzentralen bieten "Kanalhaie" eine Komplettsanierung der Hauptleitung vom Haus bis zum öffentlichen Kanal mit der sogenannten Kurzliner-Technik an. Meist ist eine Sanierung über die gesamte Länge der Hauptleitung aber gar nicht erforderlich.
Zudem wäre in so einem Fall aus fachmännischer Sicht ein langlebigerer Schlauch- oder Longliner, der sich in einem Stück über die gesamte Länge der Leitung zieht, den aneinander gereihten Kurzlinern vorzuziehen. Letztere eignen sich eher für punktuelle Reparaturen an einzelnen Schadstellen.
Auffällig ist auch, dass sich Sanierungsmaßnahmen, die Ihnen an der Haustür verkauft wurden, in der Regel nie auf die Zuläufe zur Hauptleitung beziehen. Diese werden ständig außer Acht gelassen. Die Prüfung und Sanierung eines gesamten Rohrsystems scheint nicht gut kompatibel mit der gewollt schnellen Abwicklung der Maßnahme. Im Ergebnis haben Sie dann also einen verhältnismäßig hohen Preis dafür gezahlt, dass weder die langlebigste Technik verbaut, noch das gesamte private Abwassersystem instand gebracht wurde.
Auch kommt es vor, dass die Meterzahl, die saniert werden soll, in der Rechnung falsch angeben ist und Ihnen zu viel berechnet wird. Zu guter Letzt kommt es oft zu Mängeln bei der Sanierung, indem die Übergänge von Kurzlinern zur Rohrwand nicht fachmännisch verklebt werden. In der Folge können so störende Abflusshindernisse entstehen.
Darauf sollten Sie generell achten:
- Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts vorschnell an der Haustür.
- Prüfen Sie immer zunächst den Vertrag.
- Beauftragen Sie Rohrsanierer oder "Kanalhaie" nie ohne schriftliche Vereinbarung.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Wenn Sie an der Haustür angesprochen wurden und mit ungutem Gefühl Ihre Unterschrift unter einen Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben, können Sie den Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss schriftlich widerrufen. Am besten tun Sie das per Einschreiben.
Achtung: "Kanalhaie" werden versuchen, den Auftrag noch vor Ablauf der Widerrufsfrist auszuführen. Ihr Widerrufsrecht erlischt allerdings erst dann, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Das heißt, solange die Arbeiten noch nicht fertig gestellt sind, bleibt der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist möglich! Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Sanierung abgeschlossen ist, sondern ob sie auch mangelfrei vollbracht worden ist.
Sie müssen im Fall des Widerrufs zwar Wertersatz für die ordentlich geleistete Arbeit leisten. Dieser liegt in der Regel aber weit unter dem vertraglich vereinbarten Wert.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.