- Darum geht es in dem Verfahren
Das Unternehmen 1N Telecom GmbH schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom und fordert Schadenersatz in Höhe von etwa 420 Euro. In vielen Fällen waren es 419,88 Euro. Diese Forderungen ließ das Unternehmen auch von Inkassofirmen eintreiben. Neuerdings gibt die TPI Investment GmbH an, dass 1N Telecom die Forderung an sie abgetreten habe, und verlangt diese Summe oder macht Vergleichsangebote.
- Welches Ziel verfolgt die Klage?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Sammelklage gegen beide Unternehmen beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, um Geld für die Betroffenen zurückzuholen. Das Gericht soll auch feststellen, dass keine Schadenersatzforderungen in dieser Höhe gegenüber Verbraucher:innen bestehen, die noch nicht gezahlt haben.
- Um wie viel Geld geht es?
Die 1N Telecom GmbH fordert Schadenersatz in Höhe von etwa 420 Euro. Wenn Betroffene nicht gezahlt haben, kamen oft noch Mahn- und Inkassokosten in unterschiedlicher Höhe hinzu. Die Klage umfasst auch diese Kosten.
- Wie funktioniert die Sammelklage?
Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.
- Wer ist betroffen?
Sie sind betroffen, wenn diese Punkte zutreffen:
- Angebot von 1N Telecom unterschrieben
Sie haben ein Angebot per Post von 1N Telecom für einen 24-Monats-Vertrag über Festnetz und DSL-Internet für 34,99 Euro pro Monat bekommen und unterschrieben zurückgeschickt. - Portierung abgelehnt
Sie haben später nicht zugestimmt, dass Ihre Telefonnummer zu 1N Telecom übertragen wird (keine Portierung). Danach hat 1N Telecom den Vertrag gekündigt. - Schadenersatzforderung erhalten
1N Telecom oder TPI Investment fordert von Ihnen etwa 420 Euro Schadenersatz. Es ist egal, ob Sie das Geld schon bezahlt haben oder noch nicht. - Keinen Vergleich abgeschlossen
Sie haben keinen Vergleich mit einem der beiden Unternehmen geschlossen.
- Angebot von 1N Telecom unterschrieben
- Welche Nachweise muss ich vorlegen, um mein Geld zu bekommen?
Das Gericht legt im Urteil fest, wie jeder einzelne Verbraucher nachweisen muss, dass er berechtigt ist, eine Leistung zu erhalten und wie sein Anspruch zu berechnen ist.
Wir empfehlen Betroffenen deshalb, relevante Unterlagen aufzubewahren. Das können Verträge, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr mit dem Anbieter und ähnliches sein. Sind solche Dokumente nur über ein Online-Portal des Unternehmens zu erreichen, sollten Sie diese herunterladen. Geht es um angezeigte Informationen, erstellen Sie bitte Screenshots. Speichern Sie die Dateien so, dass Sie sie auch Jahre später noch finden und verwenden können.
Termine
- Wann kann ich mich für die Klage anmelden?
Betroffene Verbraucher:innen können sich ab sofort für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.
Teilnehmen
- Kostet mich die Teilnahme etwas?
Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.
- Wie kann ich bei der Klage mitmachen?
Sie müssen sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Das Bundesamt schickt Ihnen anschließend eine Anmeldebestätigung zu. Wir stellen Ihnen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Er enthält Textbausteine, die Sie für die Anmeldung nutzen können.
- Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?
Das Bundesamt für Justiz stellt ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.
- Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz (BfJ)?
Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check für einen passenden Textbaustein.
Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.- Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?
Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet. Bewahren Sie ihre Unterlagen aber gut auf, sie können als Nachweis nach einem Urteil nötig sein.
- Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?
Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.
- Was passiert nach der Anmeldung?
Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.
- Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?
Wenn Sie mit einem der Unternehmen einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung geschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.
- Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?
Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.
Einzelheiten zur Anmeldung im Register
- Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?
Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.
Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie Besonderheiten in dem Feld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter VI. darlegen.
- Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?
Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Klage als Kläger führt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen.
Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützt werden, geben Sie dies unter II. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.
- Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund“ an?
Die korrekten Angaben in dem Feld „Gegenstand und Grund“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Bei den Angaben sollten Sie sehr sorgsam sein. Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.
- Was soll ich unter VII. in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen?
Dieses Feld kann leer bleiben.
- Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?
Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.
Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile
- Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Wenn Sie sich wirksam für die Klage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren. Wir verfolgen zwei Ziele:
- Leistung: Das Gericht soll das Unternehmen zur Zahlung verurteilen. Dann muss es den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft für jede angemeldete Person, ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
- Feststellung: Trifft das Gericht nur eine Feststellung, führt das nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Sollte das Unternehmen sich auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun.
- Welche Vorteile hat der Antrag auf Musterfeststellung?
Im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Musterfeststellung kann verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.
- Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?
Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die im Klageregister eingetragen sind. Sie können in dieser Sache dann nicht mehr individuell klagen.
Tipps und Beratung
- Was kann ich selbst noch tun?
Die Verbraucherzentrale zeigt in diesem Artikel, wie Sie sich gegen 1N Telecom und TPI Investment wehren können und stellt passende Musterschreiben zur Verfügung.
- Wer kann mich beraten?
Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.