Klage gegen Vueling Airlines S.A.
Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-13 UKl 4/25
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Hamm
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
-
Vueling Airlines S.A.
Viladecans Business Park, Edif. Brasil, Carrer de Catalunya 83
08840 Viladecans, Barcelona, Barcelona
Spanien - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
-
Zugehörige Dokumente
Nichtzulassungsbeschwerde v. 25.08.2026 beim BGH, Az. I ZR 435/26









