Klage gegen Vueling Airlines S.A.
Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
I-13 UKl 4/25
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
Vueling Airlines S.A.
Viladecans Business Park, Edif. Brasil, Carrer de Catalunya 83
08840 Viladecans, Barcelona,
Spanien
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:








