Klage gegen Riverty Services GmbH

Inkassoschreiben, obwohl von dem Verbraucher im Hinblick auf den konkreten Vertrag mit der 1N Telecom GmbH das Widerrufsrecht ausgeübt wurde / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-4 U 40/26
Zuständiges Gericht: OLG Hamm
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Riverty Services GmbH
Gütersloherstr. 123
33415 Verl
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin klagt dagegen, dass die Beklagte als Inkassounternehmen für Dritte angebliche Forderungen unter Bezugnahme auf Vertragsbeziehungen beitreibt, die aufgrund einen wirksam erklärten Widerrufs tatsächlich nicht mehr bestehen.

Das Landgericht Bochum, Az.  I-15 O 46/24, hat nach der mündlichen Verhandlung ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale erlassen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.