Inkassoschreiben, obwohl von dem Verbraucher im Hinblick auf den konkreten Vertrag mit der 1N Telecom GmbH das Widerrufsrecht ausgeübt wurde / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin klagt dagegen, dass die Beklagte als Inkassounternehmen für Dritte angebliche Forderungen unter Bezugnahme auf Vertragsbeziehungen beitreibt, die aufgrund einen wirksam erklärten Widerrufs tatsächlich nicht mehr bestehen.
Das Landgericht Bochum hat nach der mündlichen Verhandlung ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale erlassen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.