Klage gegen NiMo Bad Zwischenahn GmbH wegen Geltendmachung unwirksamer AGB Klauseln
Es wurde beantragt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, mehrere AGB Klauseln, die Teil des Mieterstromvertrages geworden sind, zu verwenden.