Gegenstand der Klage ist ein Werbeflyer für 2go Becher mit den Aussagen „gratis" und mit „NICHTS IST UMSONST AUSSER DEIN NEUER 2GO BECHER", soweit der Becher nur einlösbar ist, wenn gleichzeitig für einen Mindestwert von 10,00 € Waren erworben werden müssen.