Verantwortlichkeit für Informationspflichten auf Webseite und vor Abgabe der Vertragserklärung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte nach wie vor mit seinem Namen und seinem Bekanntheitsstatus den neuen Betreiber der Website www.alleaktien.com dabei unterstützt, in verbraucherschädigender Weise Dienstleistungen anzubieten, namentlich durch Verschleierung des wahren Betreibers der Website sowie des Abschlusses von Verträgen ohne Angabe zu den wesentlichen Eigenschaften, den Abonnementbedingungen und zum gesetzlichen Widerrufsrecht nebst Widerrufsformular.