Die Beklagte hat gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen und hat ihre geschäftlichen Handlungen nicht verändert.
Die Klägerin macht mit dieser Klage einen Vertragstrafenanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen eine von der Beklagten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsklärung geltend. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte Verbraucher nicht hinreichend transparent über die in den von der Beklagten im Internet angebotenen Lebensmittel enthaltenen Nährwerte informiert. Schließlich wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte Verbraucher nicht hinreichend transparent darüber informiert, ob und wie die Beklagte die Echtheit der auf ihrer Website veröffentlichten Kundenbewertungen sicherstellt.