Klage gegen Invia Travel Germany GmbH
Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung auf der Vermittlungsplattform / Anerkenntnis- und Endurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ihr Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermittelt, ohne dabei die Firmierung des Reiseveranstalters sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise richtig bzw. rechtskonform anzugeben.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Anerkenntnis- und Endurteil vor dem Landgericht Leipzig (Az. 02 HK O 3063/24) ergangen.









