Klage gegen IBERIA Lineas Aereas de Espana S.A. Operadora Unipersonal
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine Nachzahlungspflicht bei Nichtabfliegen der Tickest in der gebuchten Reihenfolge festgelegt. Diese Klausel gilt auch für Verbraucher, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Flugreihenfolge einzuhalten. Zudem sind die Anbieterkennzeichnungsangaben nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Kammergericht
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
IBERIA Lineas Aereas de Espana S.A. Operadora Unipersonal
C/ Martínez Villergas, 49
28027 Madrid Madrid
Spanien
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:








