Betreiben einer Forderung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.
Das Landgericht Berlin hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (nicht rechtskräftig).