Klage gegen HelloFresh, Verfahren III

Betreiben einer Forderung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
​​103 O 52/25​
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstr. 89
10969 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher eine Forderung beitreiben lässt, die nach der eigenen Bestätigung der Beklagten nicht besteht.

Das Landgericht Berlin hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (nicht rechtskräftig).