Verstoß gegen Preisangabenverordnung sowie Irreführung über Mindestbestellwert / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte Verbraucher:innen in seinem Onlineshop bei dem Verkauf von Käse nicht ordnungsgemäß über den Grundpreis, über die anfallenden Versandkosten sowie über das Vorhandensein eines Mindestbestellwerts informiert.
Das Landgericht Kempten (Allgäu) hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 1 HK O 586/24).