Klage gegen easyJet Airline Company Limited
Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
5 UKl 17/25
Zuständiges Gericht:
Kammergericht
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
easyJet Airline Company Limited
Hangar 89, London Luton Airport
Luton
LU2 9PF
Vereinigtes Königreich
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:








