Klage gegen Deutsche Kosmetikwerke AG
Für eine Sonnencreme wird mit den Begriffen "klimaneutral" und "natürliche Kosmetik" geworben, obwohl das Produkt auch synthetische Inhaltsstoffe enthält. Aus Sicht des vzbv erfolgt eine Irreführung über das Verfahren zur Herstellung des Produktes sowie der Vorteile der Ware.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 1 O 243/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Marburg
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
-
Deutsche Kosmetikwerke AG
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Berufung v. 01.12.2025 - OLG Frankfurt am Main, Az. 6 U 307/25









