Klage gegen DB Fernverkehr AG

Klage gegen die Deutsche Bahn, da grundsätzlich die Mitnahme eines Tandems, oder eines Fahrrades in ähnlicher Größe untersagt ist. Dies gilt auch für Personen, die eingeschränkt sind. Des Weiteren ist der Erwerb einer Bahncard nur möglich, sofern man eine E-Mail angibt. Ansonsten kann eine Bahncard nicht erworben werden.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:

DB Fernverkehr AG
Europa-Allee 78-84
60486 Frankfurt am Main
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum: