Inkassoschreiben mit unzutreffenden Angaben und nicht aufgeschlüsselten Mahnkosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in Inkassoschreiben an Verbraucher den Forderungsgrund zur Hauptforderung, nämlich die korrekte Darlegung des Vertragsgegenstands und der vom Verbraucher in Anspruch genommenen Leistung, unzutreffend darlegt und außerdem "Mahnkosten" beitreibt, die dem Auftraggeber der Beklagten nicht entstanden sind.
Am 22. März 2024 erging vor dem LG Stuttgart ein Anerkenntnisurteil.