Klage gegen Check24

Unzureichende Befragung und Beratung bei Vermittlung von Versicherungsverträgen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Frankfurt a.M.
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH
Speicherstr. 55
60327 Frankfurt a.M.
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als Versicherungsmaklerin ihren Befragungs- und ggf. Beratungspflichten nicht im gesetzlichen Umfang nachkommt und außerdem mit dem Verbraucher formularvertraglich (also nicht ausdrücklich) einen Beratungsverzicht vereinbart, wobei sie den Verbraucher auch nicht darauf hinweist, dass sich ein Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Verbrauchers auswirken kann, gegen sie einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.