Auf der Internetseite von Booking.com wird eine Klausel verwendet, welche vorsieht dass man bei Nichtanreise eine Gebühr in Höhe der Stornierungsgebühr zahlen muss.
Allgemeine Verfahrensdaten
Gerichts-Aktenzeichen
23 UKl 1/26
Zuständiges Gericht
Kammergericht
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen
Booking.com B.V.
Oosterdokskade 163
1011 DL Amsterdam
Niederlande
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
20.02.2026
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?
nein
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein