Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen nicht hinreichend transparent darüber informiert, ob und wie sie die Echtheit von auf der Website der Beklagten veröffentlichten Kundenbewertungen sicherstellt.
Darüber hinaus wirbt die Beklagte auf ihrer Website mit diversen Auszeichnungen, ohne Verbraucher:innen eine Quelle zu nennen, unter der diese sich über die näheren Umstände der beworbenen Auszeichnung informieren und die Richtigkeit der beworbenen Auszeichnungen überprüfen können.