Klage gegen Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)

Der ADAC wirbt mit der Aussage Pannen und Unfallhilfe in Europa für eine ADAC-Plus Mitgliedschaft, obwohl teilweise eine Zuzahlung erforderlich ist. Dies hält der vzbv für unlauter
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
33 O 9294/25
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC),
Hansastraße 19
80686 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum